1.2. Die Beschwerdeführerin meldete sich in der Folge am 21. April 2022 erneut zur Arbeitsvermittlung an und stellte am 24. April 2022 Antrag auf Arbeitslosenentschädigung ab dem 17. Mai 2022. Mit E-Mail vom 24. Juni 2022 übermittelte die zuständige Mitarbeiterin des RAV der B._____ AG auf deren Meldung einer freien Stelle als Gebäudereiniger/in hin das Kandidatenprofil der Beschwerdeführerin. Der Personalverantwortliche der B._____ AG teilte der Mitarbeiterin des RAV daraufhin mit E-Mail vom 13. Juli 2022 mit, dass die Beschwerdeführerin seit 16. März 2020 im Pensum von 40 % bei der B._____ AG angestellt sei, wobei das Arbeitsverhältnis per 31. Juli 2022 gekündigt worden sei.