74), wobei insbesondere der Zustand der FPL-Sehne des linken Daumens bei Status nach subtotaler Re-Ruptur und nach handchirurgischer Sanierung berücksichtigt und folglich von einer eingeschränkten Belastbarkeit der Hand (Traglast von maximal 2 kg) ausgegangen wurde (vgl. VB 60 S. 25, 28, 63, 74, 76). In Bezug auf das von Prof. Dr. med. B._____ erwähnte CRPS (vgl. E. 2) wurde hingegen lediglich eine Verdachtsdiagnose gestellt (VB 60 S. 25), welche als solche nicht als mit dem erforderlichen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit erstellt gilt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_454/2013 vom 24. September 2013 E. 6.3 mit Hinweisen).