In psychiatrischer Hinsicht könne weder aufgrund der Befundlage noch aufgrund der Diagnostik eine wesentliche Änderung bzw. Verschlechterung (gegenüber dem medaffairs-Gutachten vom 21. Juni 2016, in welchem in psychiatrischer Hinsicht eine chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren [ICD-10 F45.41] und eine mittelgradige depressive Episode [ICD-10 F32.1] diagnostiziert worden waren) erkannt werden. Die aktuelle niedrige antidepressive Medikation müsse als deutliche Inkonsistenz zu den diagnostizierten Störungen hervorgehoben werden.