Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1972 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 5. September 2013 wegen Beschwerden an der linken Hand infolge eines Unfalls bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 12. Mai 2014 wies die Beschwerdegegnerin den Antrag auf berufliche Massnahmen und mit Verfügung vom 13. Februar 2017 nach Einholung eines polydisziplinären Gutachtens bei der medaffairs AG (Gutachten vom 21. Juni 2016; ergänzende Stellungnahme vom 11. Oktober 2016) auch das Rentenbegehren ab.