annahmen) eine Atrophie der Muskulatur zu Lasten der rechten Extremität zu erwarten sei (VB 82.10 S. 8; VB 84 S. 2, 6). Obwohl den Gutachtern der Bericht von Prof. Dr. med. C._____ vom 18. Juli 2022 zweimal zur Stellungnahme vorgelegt wurde, haben sich diese weder im Gutachten vom 22. April 2022 noch in der Beantwortung der Rückfragen mit dem von Prof. Dr. med. C._____ aufgezeigten Widerspruch zwischen dem von ihnen angenommenen vollständigen Funktionsausfall der rechten Hand und der mittels entsprechender Messungen festgestellten seitengleichen Muskulatur auseinandergesetzt (E. 3.5. hiervor). Dieser Widerspruch wurde daher von den Gutachtern nicht aufgelöst.