3.6. Prof. Dr. med. C._____ setzte sich in seiner Stellungnahme vom 22. September 2023 mit dem estimed-Gutachten vom 22. April 2022 sowie den Antworten der Gutachter vom 4. Februar und 14. Juni 2023 auseinander und hielt fest, der vorliegende Sachverhalt einer hochgradigen, schmerzhaften Funktionseinschränkung einer Hand – vorliegend rechts – sei an keiner Stelle des Gutachtens als funktionelle Einarmigkeit etikettiert worden (VB 132 S. 2). In der bezüglich funktioneller Einarmigkeit praktisch normierten versicherungsmedizinischen Bewertung werde von einer Arbeitsfähigkeit von 70 % und mehr ausgegangen, wenn das Jobprofil das zulasse.