Beschwerdegegnerin die Gutachter der estimed erneut um Auseinandersetzung mit der Stellungnahme des RAD vom 18. Juli 2022 und Stellungnahme dazu sowie um Beantwortung der Frage, ob aus gutachterlicher Sicht eine Aggravation vorliege. Auch betreffend den Bericht der Klinik L._____ vom 16. Februar 2022 bat sie nochmals um eine gutachterliche Stellungnahme (VB 114). Am 14. Juni 2023 nahmen die Gutachter zu den Rückfragen der Beschwerdegegnerin Stellung (VB 127). Bezüglich der RAD-Stellungnahme vom 18. Juli 2022 führten sie aus, dass "an der Beurteilung des handchirurgischen Teilgutachtens mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit in angestammter und angepasster Tätigkeit" festgehalten