3.5. Mit Schreiben vom 4. Oktober 2022 forderte die Beschwerdegegnerin die Gutachter in der Folge auf, sich mit der Stellungnahme des RAD vom 18. Juli 2022 sowie mit einem vom Beschwerdeführer am 28. September 2022 eingereichten Bericht der Klinik L._____ vom 16. Februar 2022 auseinanderzusetzen (VB 99). Mit Stellungnahme vom 4. Februar 2023 teilte die Gutachterstelle lediglich mit, dass nach dem Studium der ihr vorliegenden Akte aktuell keine Änderung an ihrer Einschätzung vorzunehmen sei (VB 106). Mit Schreiben vom 8. März 2023 ersuchte die -8-