Diese Aussage widerspreche einerseits der im Gutachten dokumentierten seitengleichen Muskulatur der oberen Extremitäten, da bei einem (fast) kompletten Funktionsausfall der rechten Hand mit mehrmaliger demonstrierter Schonhaltung und "Nichtgebrauch" über einen Zeitraum von inzwischen fast drei Jahren eine Atrophie der Muskulatur zu Ungunsten der rechten Extremität zu erwarten wäre, dies insbesondere auch, wenn ein Nervenschaden postuliert werde. Andererseits werde eine Handgelenksschiene getragen und offensichtlich toleriert, obwohl mehrmals, wie z.B. aus S. 104 des Gutachtens, erwähnt werde, dass jegliche Berührungen massivste Schmerzen auslösen würden (VB 82.10 S. 8 f.).