1.2. Streitig und zu prüfen ist demnach, ob die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 20. Februar 2024 zu Recht (lediglich) eine vom 1. August 2020 bis 30. November 2021 befristete ganze Rente zusprach (Vernehmlassungsbeilage [VB] 151).