2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 25. April 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt, und zu seinem unentgeltlichen Vertreter lic. iur. Benvenuto Savoldelli, Rechtsanwalt, Olten, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: