Aufgrund dessen Empfehlung liess sie den Beschwerdeführer polydisziplinär begutachten (Gutachten der estimed AG, Zug, vom 22. April 2022 [estimed-Gutachten]). Auf Anregung des RAD stellte die Beschwerdegegnerin in der Folge mehrfach Rückfragen an die Gutachter. Nach Rücksprache mit dem RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 20. Februar 2024 eine vom 1. August 2020 bis am 30. November 2021 befristete ganze Invalidenrente zu und verneinte einen Anspruch auf berufliche Massnahmen.