4.4. Die Beschwerdegegnerin hat bezüglich der Bemessung des Taggeldes folglich zu Recht auf den im Gesundheitsfall bei der B._____ AG erzielbaren Verdienst abgestellt (Fr. 4'770.00 x 13 / 365 Tage x 0.8 = [gerundet] Fr. 136.00). Die Verfügung vom 29. Februar 20234 (VB 191) erweist sich demnach als rechtens. 5. 5.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen.