Ausgleichskasse vom 17. Mai 2024 zur Beschwerde gegen die IV-Taggeld- verfügung vom 29. Februar 2024 in VB 194 S. 1 und "Diskussion über Bemessungsgrundlage für Taggeld" der Ausgleichskasse vom 28. Februar 2024 in VB 194 S. 9, wonach er z. B. nicht hätte Auto fahren können). Da dies mangels gegenteiliger Ausführungen des Beschwerdeführers oder Angaben in den Akten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nach wie vor zutrifft, würde es sich bei der Einteilung in Kategorie A um eine lediglich theoretische Aufstiegsmöglichkeit handeln, die nicht zu berücksichtigen ist (E. 2.2.).