4.3. Was das Vorbringen des Beschwerdeführers betrifft, er hätte in der Tätigkeit als Plattenleger einen Lohnanspruch nach der Kategorie A (Beschwerde vom 19. März 2024 und "Diskussion über Bemessungsgrundlage für Taggeld" der Ausgleichskasse vom 28. Februar 2024 in VB 194 S. 9), ist zu erwähnen, dass die Ausgleichskasse nach telefonischer Rücksprache mit der ehemaligen Arbeitgeberin des Beschwerdeführers ausführte, der Beschwerdeführer sei während der Dauer des Arbeitsverhältnisses in der Kategorie B angestellt gewesen (vgl. diesbezüglich auch den [nicht unterzeichneten] Arbeitsvertrag in VB 89.20 S. 4), da er gewisse Vorausset-