4. 4.1. Den Akten ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer vor seiner aufgrund von "Rückenprobleme[n] im unteren Rücken" erfolgten Anmeldung zum Leistungsbezug im November 2020 (VB 76) zuletzt vom 1. Februar bis am 30. April 2020 (vorher befristet vom 11. November 2019 bis am 31. Januar 2020; letzter effektiver Arbeitstag am 5. Februar 2020) als Plattenleger bei der B._____ AG angestellt war (Fragebogen für Arbeitgebende vom 10. Dezember 2020 in VB 86.1 S. 2 f.). Seit der Aufgabe seiner Tätigkeit bei der B.___