Die Umschulung musste am 25. Oktober 2022 aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen werden. Mit Mitteilung vom 6. Februar 2024 erteilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer Kostengutsprache für eine Wiederaufnahme der Umschulung ab dem 12. Februar bis zum 4. Juli 2024. Für diesen Zeitraum sprach sie ihm mit Verfügung vom 29. Februar 2024, basierend auf einem durchschnittlichen Tageseinkommen von Fr. 170.00, Taggelder bei einem Tagesansatz von Fr. 145.00 (Taggeld von Fr. 136.00 zzgl. Kindergeld in der Höhe von Fr. 9.00) zu.