1. Der 1982 geborene und zuletzt als Plattenleger tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich am 25. November 2020 unter Hinweis auf Rückenprobleme im unteren Rücken bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht wurden berufliche Massnahmen, zuletzt eine Umschulung, durchgeführt. Die Umschulung musste am 25. Oktober 2022 aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen werden.