6.4. Somit sind weder die Gewichtungen der einzelnen Bereiche noch die von der Fachspezialistin anlässlich der Haushaltsabklärung vom 14. September 2023 anerkannten Einschränkungen zu beanstanden, geschweige denn offensichtlich falsch (vgl. E. 6.2.1. hiervor), womit auf den Abklärungsbericht vom 29. September 2023 abgestellt werden kann. Es ergibt sich demnach im mit 40 % zu gewichtenden Haushaltsbereich eine Einschränkung von 25.5 %. - 12 -