6.3.5. Betreffend den Bereich "Wäsche und Kleiderpflege" sagte die Beschwerdeführerin aus, sie könne die Wäsche selbst sortieren und waschen. Die kleine Wäsche (genannt werden etwa T-Shirts) könne sie aufhängen, abnehmen und zusammenlegen. Kleine Flickarbeiten seien ihr an guten Tagen möglich. Jeder würde seine Wäsche selbst zur Waschmaschine im Keller tragen und nach dem Waschen versorgen (VB 47 S. 6). Die Mutter komme zweimal wöchentlich, um die grosse Wäsche zu waschen, aufzuhängen bzw. im Tumbler zu trocknen und zusammenzulegen sowie die Bügelwäsche zu erledigen (VB 47 S. 7). Die Fachspezialistin anerkannte diesbezüglich eine Einschränkung von 30 % (VB 45 S. 6).