Es ist nicht ersichtlich, weshalb die diesbezügliche Beurteilung der Fachspezialistin inkorrekt sein soll. Insbesondere wird von der Beschwerdeführerin nicht weiter ausgeführt, weshalb dem Ehemann und dem älteren Sohn (wie im Übrigen auch dem zweitältesten Sohn) die Einkäufe während eines Schubes der Beschwerdeführerin im Rahmen der (erweiterten) Schaden- - 11 - minderungspflicht nicht zumutbar sein sollen. Zudem ist hinsichtlich der Schübe auf die vorerwähnten (E. 6.3.3.) Widersprüche betreffend deren Häufigkeit hinzuweisen.