mann, der im Homeoffice arbeite (VB 47 S. 3), bereite sich selbst eine kalte Mahlzeit zu. An guten Tagen könne die Beschwerdeführerin rüsten, leichte Pfannen heben, den Ofen benutzen, den Tisch decken, Geschirr wegräumen, abwaschen und die alltägliche Küchenreinigung ausführen. Die älteren Kinder würden ihr Geschirr selbst wegräumen. Sie habe im Durchschnitt zwei normale Tage (pro Woche), an denen sie alle Mahlzeiten selbst zubereiten könne. An zwei Tagen behelfe sie sich mit Fertigprodukten. An den übrigen Tagen helfe abends ihre Mutter und am Mittag ihr zweitältester Sohn aus.