Tatsache ist, dass diese jeweiligen Gewichtungen innerhalb der von Rz. 3609 des Kreisschreibens des BSV über Invalidität und Rente in der Invalidenversicherung (KSIR; Stand 1. Januar 2024) vorgegebenen Grenzen liegen und unter den gegebenen Umständen (insbesondere etwa unter Berücksichtigung des Alters der 2005, 2007 und 2015 geborenen Kinder [Kinderbetreuung 15 %] oder der Tatsache, dass die Garten- und Umgebungspflege bereits vor Eintritt der Invalidität zum Aufgabengebiet des Ehemannes gehörte und die Familie keine Haustiere hat [0 % im entsprechenden Bereich]) durchaus nachvollziehbar ist.