6.3. 6.3.1. Die Fachspezialistin des Abklärungsdienstes gewichtete die Aufgaben im Haushalt in ihrem Bericht vom 29. September 2023 wie folgt: Ernährung 35 %, Wohnungs- und Hauspflege 25 %, Einkauf und weitere Besorgungen 10 %, Wäsche und Kleiderpflege 15 %, Pflege und Betreuung von Kindern und/oder Angehörigen 15 %, Garten-/Umgebungspflege und Haustierhaltung 0 % (VB 47 S. 5 ff.). Ob diese Gewichtung der Bereiche durch die Fachspezialistin selbst oder in Absprache mit der Beschwerdeführerin festgelegt wurde, kann letztlich offenbleiben. Tatsache ist, dass diese jeweiligen Gewichtungen innerhalb der von Rz.