6. 6.1. 6.1.1. Im Rahmen ihrer Abklärungen der Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkungen im Aufgabenbereich Haushalt führte die Beschwerdegegnerin am 14. September 2023 eine Haushaltsabklärung an Ort und Stelle durch. Dem diesbezüglichen Abklärungsbericht der Fachspezialistin vom 29. September 2023 ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin, die im Gesundheitsfall zu 60 % erwerbstätig wäre (VB 47 S. 3 f.), im Haushalt zu 25.5 % eingeschränkt sei (VB 47 S. 7).