Aus gastroenterologischer Sicht müsse die Möglichkeit bestehen, jederzeit sanitäre Installationen aufzusuchen. Entsprechend stellen diese Bedingungen das Zumutbarkeitsprofil einer leidensangepassten Tätigkeit dar, während die psychiatrische bzw. psychosomatische Überlage- rungs- und Ausweitungssymptomatik sich in allen denkbaren Tätigkeitsbereichen gleich auswirke. Die Gutachter hielten zudem explizit fest, dass -7- auch die angestammte Tätigkeit als Verkäuferin einer solchen leidensangepassten Tätigkeit entspreche.