Abdominalbeschwerden auftreten könnten, wobei es ihr möglich sein sollte, rasch sanitäre Installationen aufzusuchen (vgl. E. 3. hiervor). Die 50%ige Arbeitsfähigkeit aus rheumatologischer Sicht wird mit den diversen körperlichen Beschwerden der Beschwerdeführerin begründet, wie etwa die eingeschränkte HWS- und Hüftgelenksbeweglichkeit, die Schmerzen in der Hüfte, der Fusssohle und dem rechten Knie sowie die durch die hochgradig entzündliche Aktivität verursachte Müdigkeit (VB 45.2 S. 7 f.; 45.5 S. 8 ff.).