5. 5.1. Der Beschwerdeführer wurde im Rahmen der polydisziplinären Begutachtung durch das ZMB fachärztlich umfassend und in Kenntnis der Vorakten (VB 45.3) sowie unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden (VB 45.4 S. 1 f.; 45.5 S. 1 ff.; 45.6 S. 1 f.; 45.7 S. 1 f.) untersucht. Das Gutachten beruht auf allseitigen Untersuchungen der beteiligten medizinischen Fachrichtungen (VB 45.4 S. 4; 45.5 S. 5 ff.; 45.6 S. 3; 45.7 S. 4 ff.) und bezieht die entsprechenden Teilgutachten mit ein (VB 45.2 S. 2 und 6 ff.). Es wurden eigene Zusatzuntersuchungen durchgeführt (45.5 S. 7 f. und 45.8 S. 1 f.).