Damit sei eine halbtägige Arbeit mit vollem Rendement gemeint, wobei die gastroenterologische Rendement-Verminderung in dieser Beurteilung miteingeschlossen sei (VB 45.2 S. 13). Diese Beurteilung gelte seit 2019, als zusätzlich der Morbus Crohn aufgetreten sei. Dieselbe Arbeitsfähigkeits-Be- urteilung gelte in allen Verweisungstätigkeiten, welche die vorgenannten rheumatologischen und gastroenterologischen Bedingungen berücksichtigen würden, erscheine das Belastungsprofil in der angestammten wie in denkbaren Verweisungstätigkeiten doch insgesamt gleichwertig (VB 45.2 S. 14).