- Chronische Schmerzstörung bei/mit somatischen und psychischen Faktoren […]" Die Gutachter hielten fest, aus allgemein-internistischer Sicht bestünden keine Einschränkungen der Funktionalität und damit auch nicht der Arbeitsfähigkeit. Aus gastroenterologischer Sicht sei die Beschwerdeführerin mit einer Rendement-Verminderung von 20 % aktuell als arbeitsfähig einzustufen. Diese Rendement-Verminderung erkläre sich aus der Tatsache, dass Abdominalbeschwerden unverhofft auftreten könnten und es der Beschwerdeführerin möglich sein sollte, rasch sanitäre Installationen aufzusuchen.