2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 18. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 13. Februar 2024 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin ist die Ausrichtung einer Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von mehr als 46 Prozent beziehungsweise eine ganze Invalidenrente zuzusprechen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MWST.)." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 13. Mai 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: