Ärztlichen Dienstes (RAD) polydisziplinär begutachten und eine Abklärung betreffend die Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin im Haushaltsbereich durchführen liess. Gestützt auf das entsprechende Gutachten des Zentrums für Medizinische Begutachtung (ZMB), Basel, vom 3. November 2022 und den Bericht über die Abklärung an Ort und Stelle vom 29. September 2023 sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 13. Februar 2024 eine Viertelsrente ab 1. September 2020 (Invaliditätsgrad 40 %) sowie ab dem 1. Januar 2024 eine Rente von 40 % einer ganzen Invalidenrente gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 46 % zu.