1. Die 1982 geborene Beschwerdeführerin meldete sich unter anderem unter Angabe einer Erkrankung an Morbus Bechterew und Morbus Crohn im März 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen in persönlicher, beruflicher und medizinischer Hinsicht, im Rahmen welcher sie die Beschwerdeführerin auf Anraten ihres internen Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) polydisziplinär begutachten und eine Abklärung betreffend die Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin im Haushaltsbereich durchführen liess.