(vgl. VB 48 S. 3). Dem Sprechstundenbericht der Chirurgischen Klinik des Spitals G._____ vom 24. April 2024 kann sodann entnommen werden, dass die Beschwerdeführerin zwar immer noch über bestehende ausgeprägte Schmerzen berichtet habe, welche von der unteren Halswirbelsäule in den rechten Arm bis hinunter in die Finger reichen würden. Bei der klinischen Untersuchung am rechten Schultergelenk seien jedoch die Rotato- renmanschetten-Tests allesamt negativ bei freier Beweglichkeit der rechten Schulter ausgefallen (vgl. RB 6). Vor diesem Hintergrund ist auch hinsichtlich der Schulterbeschwerden eine funktionelle Leistungseinschränkung der Beschwerdeführerin nicht erkennbar.