So nahm der RAD-Arzt Dr. med. C._____ bereits in seiner Aktenbeurteilung vom 5. September 2023 Stellung zur Partialruptur der Supraspinatussehne und führte nachvollziehbar aus, dass im Befundbericht des Spitals G._____ vom 11. Oktober 2022 lediglich bildgebend eine gelenksseitige Partialruptur der Supraspinatussehne beschrieben worden sei (vgl. VB 46 S. 38) und eine Befundübermittlung gänzlich fehle, weshalb eine Einschränkung in der Arbeitsfähigkeit nicht nachvollziehbar begründet werden könne - 13 -