Aufgrund der eingeschränkten Belastungsfähigkeit der Beschwerdeführerin könne diese am täglichen Programm der Tagesklinik nicht teilnehmen, weshalb ein Eintritt in die Tagesklinik nicht indiziert sei. Deshalb werde eine stationäre psychosomatisch orientierte Therapie zum Beispiel in der Klinik B._____ empfohlen (vgl. hierzu Beilage zur Eingabe der Beschwerdeführerin vom 25. Juli 2024).