4.4.2. In den Akten befindet sich ein weiterer Bericht der Psychiatrischen Dienste D._____ vom 5. April 2023. In diesem wurde zunächst darauf hingewiesen, dass die Beurteilung zur Funktionseinschränkungen der Beschwerdeführerin vor allem auf Basis des psychopathologischen Befundes und der Aussagen der Beschwerdeführerin in den Konsultationen erfolge (vgl. hierzu Übersicht zu den Funktionseinschränkungen gemäss Mini-ICF in VB 39 S. 2). Als Diagnosen wurden eine mittelgradige depressive Episode (ICD- 10 F 32.1) sowie der Umstand, dass der Sohn im gleichen Haushalt lebe und eine häusliche Betreuung benötige (ICD-10 Z.63.6), aufgeführt.