moderate, primär ossär bedingte Foramenstenosen mit Tangierung und möglicher Reizung der Wurzel C4 rechts, C5 links und C6 beidseits im Sinne von altersassoziierten degenerativen Veränderungen beschrieben worden seien, könnten diese nicht zur Beurteilung einer Arbeitsfähigkeit herangezogen werden. Weder die oben genannten Schreiben noch die erhobenen Befunde hätten Einfluss auf das Zumutbarkeitsprofil gemäss der RAD-Stellungnahme vom 5. September 2023 (vgl. Beilage zur Duplik vom 1. Juli 2024). 4.4. Hinsichtlich der psychischen Beschwerden ergibt sich aus den Akten im Wesentlichen nachfolgender medizinischer Sachverhalt: