4.3.9. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens reichte die Beschwerdeführerin zudem eine Stellungnahme ihres behandelnden Arztes med. pract. I._____ von Ende Mai 2024 (Bericht undatiert) ein. Dieser führte darin aus, primär hätten die Diagnose der chronischen Schmerzerkrankung mit psychischen und somatischen Faktoren (ICD-10 F45.41) und in einem deutlichen geringeren Ausmass die Hörstörung Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit der Beschwerdeführerin. Seit Behandlungsbeginn im Oktober 2022 würden -9-