Den KG-Einträgen der Praxis E._____ liessen sich zwischen dem 15. Juli 2022 und dem 28. Juli 2023 keine objektivierten Funktionseinbussen entnehmen, mit welchen sich eine Arbeitsunfähigkeit in angepassten Tätigkeiten plausibilisieren lassen würde. Eine angepasste Tätigkeit sei wechselbelastend, ohne Heben und Tragen von mittelschweren und schweren Lasten, ohne häufiges Bücken, ohne Rumpfrotation im Sitzen und Stehen, nicht in kauernder Stellung, ohne vorwiegende Überkopfarbeit und ohne Tätigkeiten, die mit Stössen, Erschütterungen und Vibrationen verbunden sind.