2. In der angefochtenen Verfügung vom 16. Februar 2024 (VB 56), in welcher ein Rentenanspruch in Anwendung der gemischten Methode der Invaliditätsbemessung (90 % Erwerbstätigkeit/10 % Aufgabenbereich Haushalt) aufgrund eines Invaliditätsgrades von 22 % verneint wurde, stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht insbesondere auf die Aktenbeurteilung des RAD-Arztes Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 5. September 2023 (VB 48).