2.5. Mit Eingabe vom 1. Juli 2024 reichte die Beschwerdegegnerin eine Duplik ein und verwies dabei auf die beigelegte ergänzende RAD-Stellungnahme vom 28. Juni 2024. 2.6. Mit Eingabe vom 25. Juli 2024 reichte die Beschwerdeführerin einen weiteren medizinischen Bericht zu den Akten. 2.7. Mit Eingabe vom 2. September 2024 reichte die Beschwerdeführerin eine Aufnahmebestätigung der Klinik B._____ zu den Akten. Mit Eingabe vom 6. November 2024 reichte sie den Austrittsbericht vom 11. Oktober 2024 ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: