5. unter o/e-Kostenfolge zuzüglich Spesen und MwSt. zulasten der Beschwerdegegnerin" 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 20. Juni 2024 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtsverbeiständung bewilligt (wobei im Dispositiv der Verfügung – im Widerspruch zu den Erwägungen – fälschlicherweise festgehalten wurde, dass auch die unentgeltliche Prozess- -3- führung bewilligt werde), und zu ihrer unentgeltlichen Vertreterin lic. iur. Claudia Weible Imhof, Rechtsanwältin, Basel, ernannt.