2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 15. März 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Zusprache einer Rente unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Berichte. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. April 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Replik vom 31. Mai 2024 stellte die nun anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin ergänzend folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei der Beschwerdeführerin eine volle Invalidenrente, eventualiter eine halbe IV-Rente auszurichten.