Trotz der umfangreichen medizinischen Akten der Suva erscheint ferner eine darauf gestützte gerichtliche Beurteilung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf Leistungen der Invalidenversicherung ab dem Zeitpunkt des frühestmöglichen Anspruchsbeginns aktuell nicht möglich. So sind zahlreiche operative Eingriff dokumentiert (vgl. die Aktenzusammenfassung im Bericht von med. pract. B._