Dem EFL-Bericht vom 5. Juli 2023 von Dr. med. G._____, der Spitalfachärztin O._____, Praktische Ärztin, und der Physiotherapeutin P._____, Rehaklinik I._____, ist im Wesentlichen zu entnehmen, dass die Resultate der Leistungstests infolge erheblicher Symptomausweitung nicht verwertbar seien. Medizinisch-theoretisch sei unter Berücksichtigung der Beobachtungen bei den Leistungstests eine leichte bis mittelschwere Tätigkeit ohne längerdauernde Überkopfarbeiten, ohne körperfernen Krafteinsatz, ohne Besteigen von Leitern und Gerüsten sowie -6-