ohne längerdauernde Überkopftätigkeiten, körperfernen Krafteinsatz oder Ersteigen von Leitern und Gerüsten gerechnet werden könne. Zur genauen Bestimmung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit sei eine Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) in etwa drei Monaten zu empfehlen (VB 118.63, S. 4). Diese fand schliesslich am 27. und 28. Juni 2023 statt. Dem EFL-Bericht vom 5. Juli 2023 von Dr. med. G._____, der Spitalfachärztin O._____, Praktische Ärztin, und der Physiotherapeutin P._____, Rehaklinik I._____, ist im Wesentlichen zu entnehmen, dass die Resultate der Leistungstests infolge erheblicher Symptomausweitung nicht verwertbar seien.