vgl. auch die Stellungnahme von Dr. med. C._____ vom 26. November 2020, wonach nach dem operativen Eingriff vom Oktober 2020 innerhalb von drei bis sechs Monaten mit einer Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit gerechnet werden könne [VB 118.284, S. 1]). Dem Austrittsbericht der Fachärztin für Physikalische Medizin und Rehabilitation M._____ sowie der Assistenzärztin Dr. med. N._____, Rehaklinik I._____, vom 8. November 2022 über eine stationäre Rehabilitation des Beschwerdeführers vom 12. Oktober bis 1. November 2022 ist zu entnehmen, dass nach einem weiteren operativen Eingriff im Juni 2022 perspektivisch mit der Zumutbarkeit einer leichten bis mittelschweren Tätigkeit