stationäre Rehabilitation des Beschwerdeführers vom 8. Mai bis 4. Juni 2019 ist zu entnehmen, dass dem Beschwerdeführer mindestens leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ohne längerdauernde Arbeiten über Brusthöhe, ohne Vibrations- und Stossbelastungen sowie ohne Besteigen von Leitern oder Gerüsten zumutbar seien (VB 118.379, S. 2). Dieser Beurteilung schlossen sich Dr. med. C.___