Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und zog insbesondere mehrfach die Akten der Suva als zuständiger Unfallversicherung bei. Mit Vorbescheid vom 12. September 2023 stellte sie dem Beschwerdeführer gestützt auf die medizinischen Sachverhaltserhebungen der Suva die Zusprache einer befristeten ganzen Invalidenrente für die Periode vom 1. Februar 2019 bis 30. November 2023 in Aussicht. Mit Verfügung vom 8. Februar 2024 entschied sie schliesslich ihrem Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 13. März 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: